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Rechtekauf
Als Produzent können Sie die Verwertungsrechte an Ihrem
produzierten Film an Fernsehanstalten, Filmverleiher, Videovertriebe etc.
weiterverkaufen.
Allerdings müssen Sie andererseits vorab eine Vielzahl von Rechten
diverser Kreativer, die den Film mitgestaltet haben, erwerben. Vor allem
sollten Sie wachsam sein, wenn Leistungen Dritter, auch in
Ausschnitten, bewusst oder zufällig in ihrem Film auftauchen.
Die meisten Irrtümer tauchen allerdings bei der Verwertung von
Drittrechten auf. Gemeint sind Fernsehausschnitte, Hörfunkmitschnitte,
gesungene Lieder etc.
Besonders häufig begegnen einem Nachlässigkeiten in diesem Zusammenhang
bei Amateurfilmen; aber man möchte nicht glauben, wieviel Unbedarftheit in
dieser Hinsicht selbst manche Filmhochschul-Absolventen mitbringen. Dies kann
für den Produzenten äußerst schmerzliche und kostenintensive Folgen haben!
Nachträgliche Forderungen von Rechteinhabern sind nicht selten ruinös.
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Nur Ausschnitte.... |
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- Irrtum 1
In einer Filmszene läuft im Hintergrund der Fernseher. Die
Tatsache, dass während man gedreht hat, dieses Programm ja tatsächlich im
Fernsehen lief, wird gerne als Legitimation genommen, dieses einfach mit zu
verwenden. Ist aber falsch, man benötigt auf jeden Fall die Rechte an dem
gezeigten Programm.
- Irrtum 2
Der Produzent kommt an den Drehort. Drei Schauspieler singen in
der Szene eine Strophe einer TV-Serien-Titelmelodie aus den 60er Jahren.
Irritiert fragt er die Regisseurin: „Hast du die Rechte an der Musik
erworben?“ Antwort: „Nein, wieso, die singen das doch selber!“...
Dass die der Musik zugrunde liegende Komposition oder der Liedtext mit
Sicherheit einen Urheber sowie einen Verlag haben, deren Rechte damit
verletzt werden, wurde der Regisseurin während ihrer Ausbildung wohl nie
vermittelt.
- Irrtum 3
Die Hauptfigur der Geschichte gibt sich literarisch gebildet und zitiert
einige Zeilen aus einem unlängst erschienenen Roman. Nun, auch in
diesem Fall gibt es einen Urheber und einen Verlag, der die Nutzungsrechte
jedweder Art besitzt.
- Irrtum 4
Wir drehen auf einem Jahrmarkt. Die Achterbahn lässt die Schauspieler
durch die Lüfte sausen, und die letzten Diskothekenhits dröhnen
dazu aus den Lautsprechern. „Die Musikrechte hat der Achterbahnbetreiber
ja bereits erworben, darum müssen wir uns nicht kümmern“ gehört zu den
Lieblingsantworten, die leiderfahrene Produzenten von ihren Regisseuren zu
hören bekommen. Dabei muss der Schausteller gar keine Musikrechte erwerben,
sondern nur die Verwendung der Gema melden und dafür Gebühren bezahlen.
Anders aber der Produzent, der sich fragt, warum für die Dialogteile der
Szene beim Aussteigen aus der Achterbahn nicht die Musik vorübergehend
abgestellt wurde. So muss er entweder die Musikrechte erwerben, was locker
30.000 DM kosten kann, oder die komplette Szene nachsynchronisieren lassen.
Auch nicht ganz billig!
Tja, und dann sind da noch die Markenrechte. Darf man die
Darsteller im Dialog sagen lassen: „Du siehst aus wie Supermann?“ oder
„Der ist reich wie Onkel Dagobert“?
Allein an diesen wenigen Beispielen zeigt es sich, dass die frühzeitige
Klärung und Berücksichtigung der verschiedenen Nutzungs- und Markenrechte
sehr wichtig ist. |